Immobilien & Steuern: Steuerrechtliche Veränderungen ab 2024

Von der CO₂-Steuer über die Mehrwertsteuer bis hin zur degressiven AfA: 2024 stehen einige steuerrechtliche Veränderungen an, die insbesondere für Immobilieneigentümer, Vermieter und Investoren relevant sind. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen.

Höhere CO₂-Steuer

Angesichts des fortschreitenden Klimawandels hat die Bundesregierung beschlossen, die Besteuerung für Heizöl, Gas und Diesel zu erhöhen. Die Steuer steigt von ehemals 30 Euro je Tonne CO₂ auf 45 Euro je Tonne. Somit lohnen sich energetische Sanierungsmaßnahmen mehr denn je. Mit einer neuen Fassaden- und Dachdämmung, einer Wärmepumpe und/oder Solarthermie sparen Sie langfristig Kosten und leisten einen entscheidenden Beitrag zum Umweltschutz.

Mehrwertsteuer für Gas steigt

Eine weitere Änderungen betrifft die Mehrwertsteuer auf Gas. Bisher galt für den Kauf von Gas der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Ab 2024 wird dieser Satz auf 19 Prozent angehoben. Eigentlich war dieser Schritt erst im April geplant, nun wird er bereits im Januar umgesetzt. Begründet wird die vorzeitige Erhöhung damit, dass die Gaspreise in den vergangenen Monaten wieder gesunken seien und somit die ursprünglich geplante Entlastung nicht mehr erforderlich sei.

Degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA)

Obwohl es noch nicht ab Januar 2024 gilt, ist das für dieses Jahr geplante Wachstumschancengesetz dennoch interessant für Immobilieneigentümer. Es sieht eine vorübergehende Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) vor, die auf alle Wohnungsbauprojekte anwendbar ist, welche zwischen Oktober 2023 und September 2029 starten. Diese Regelung ermöglicht den Steuerzahlern, im ersten Jahr sechs Prozent der Investitionskosten und in den darauffolgenden Jahren jeweils weitere sechs Prozent des verbleibenden Restwerts steuerlich geltend zu machen. Die Alternative ist die lineare Abschreibung, zu der Sie auch weiterhin wechseln können.

Beachten Sie jedoch, dass das endgültige Gesetz noch nicht verabschiedet wurde. Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf neu gebaute Wohngebäude mit einem Effizienzstandard von mindestens 55.

Energetische Sanierung gewinnt an Bedeutung

Die steuerrechtlichen Veränderungen bedeuten für Sie als Eigentümer zusätzliche Kosten. Durch die gestiegene CO₂- und Mehrwertsteuer sollten Sie den Fokus nun auf eine energetische Sanierung legen. Mit dieser reduzieren Sie nicht nur Ihre Kosten und verringern Ihren ökologischen Fußabdruck – zusätzlich erhöhen Sie die Attraktivität Ihrer Immobilie für Mieter und Käufer, da energieeffiziente Immobilien stark nachgefragt sind. 

Das Team von Wartzack & Kollegen berät Sie gerne umfassend zur aktuellen Situation und unterstützt Sie mit vielfältigen Leistungen. Beispielsweise erstellen wir einen Energieausweis und ermitteln so Optimierungspotenziale. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

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